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Kastrationspflicht für Katzen im Kreis Minden-Lübbecke

Seit dem 01.02.2023 gilt im Kreis Minden-Lübbecke Kastrationspflicht. Das bedeutet alle Freigänger Katzen und Kater ab einem Alter von 6 Monaten müssen kastriert, gekennzeichnet und registriert werden.

Seit dem 01.02.2023 gilt im Kreis Minden-Lübbecke Kastrationspflicht. Das bedeutet alle Freigänger Katzen und Kater ab einem Alter von 6 Monaten müssen kastriert, gekennzeichnet und registriert werden.

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