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Anpassung der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT)

Liebe Kundinnen, liebe Kunden,

am 22. November 2022 tritt die Neufassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in Kraft. In diversen Medien wird seit einiger Zeit darüber berichtet und auch wir möchten Sie gerne auf den aktuellen Stand bringen.

Tierärzte sind verpflichtet, ihre Leistungen auf Basis der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) abzurechnen. Der Leistungskatalog der GOT sowie die Höhe der Gebühren werden gemäß Bundes-Tierärzteordnung von der Bundesregierung festgesetzt. Letztmalig umfassend überarbeitet wurde die GOT im Jahr 1999. Da sich die diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten rasant weiterentwickelt haben, entspricht die aktuell gültige GOT nicht mehr dem Erkenntnisstand der modernen Tiermedizin. Eine komplette Neustrukturierung der tierärztlichen Leistungen und Neubestimmung der Gebührensätze wurde erforderlich. Dies führt dazu, dass die Kosten für die Behandlung von Tieren zum Teil deutlich steigen. Uns ist bewusst, dass dies eine finanzielle Herausforderung für Sie als Tierhalter bedeuten kann. Wir prüfen deshalb zur Zeit, wie sich die Anpassung im Detail auf einzelne Leistungen für Sie auswirken wird. Wir wollen auch weiterhin die bestmögliche, bezahlbare haustierärztliche Versorgung gewährleisten! Der Abschluss einer Tierkrankenversicherung als Teil- oder Vollversicherung kann dabei eine finanzielle Absicherung bieten. Im Ausland werden sie seit Jahren umfangreich eingesetzt. Informieren Sie sich im Internet, falls Sie Fragen dazu haben, sprechen Sie uns gerne an.

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